Stimmung von der Steuer absetzen
Service
KOSTEN FÜR DAS KLAVIERSTIMMEN ABSETZEN
Das Stimmen eines Klaviers oder Flügels ist eine Handwerkerleistung!
Entsprechend ist diese auch steuerlich begünstigt.
Gemäß
§ 35a Abs. 3 EStG ermäßigt sich die Steuer bei Inanspruchnahme von
Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen.
Absetzbare Kosten für Klavierstimmen in privaten Haushalten
Wurde die Stimmung des Pianos für
Sie also im Privathaushalt ausgeführt, so können Sie daher 20 Prozent
der Arbeits- und Fahrtkosten (nicht Materialkosten) steuerlich geltend
machen. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für
zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse.
Auch muss der Handwerker, hier der Klavierbauer, bzw. Klavierstimmer, nicht in der Handwerksrolle eingetragen sein.
Maximal
1.200 Euro im Jahr können somit von Ihrer Steuerschuld abgezogen
werden. Das entspricht einer eingereichten Rechnung in Höhe von 6.000 €.
Das
Finanzamt erkennt die Kosten aber nur an, wenn Sie eine Rechnung
erhalten und den Rechnungsbetrag per Überweisung gezahlt haben. Die Klavierstimmung sollten Sie, wenn Sie diese steuerlich geltend machen wollen, daher nicht in bar bezahlen.
Und was für die Stimmung gilt ist auch für andere Arbeiten an Ihrem Piano zutreffend